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VG Regensburg, 04.08.2015 - RO 4 K 15.701 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 04.08.2015 - RO 4 K 15.701
- VGH Bayern, 23.02.2017 - 4 B 16.311
- BVerwG, 29.05.2017 - 1 B 100.17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 12.05.2014 - 4 ZB 13.309
Bestattungsrecht; Standfestigkeit von Grabsteinen; "Kipptester"; …
Auszug aus VG Regensburg, 04.08.2015 - RO 4 K 15.701
Den Antrag auf Zulassung der Berufung lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 12.5.2014 - 4 ZB 13.309 - ab.Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof geht im Beschluss vom 12.5.2014 - 4 ZB 13.309 - davon aus, dass das Prüfprotokoll vom 16.5.2011 belegt, dass die Standfestigkeit des Grabmals nicht gegeben war und dass nach § 38 Abs. 1 FBS eine intendierte Entscheidungsgrundlage für die Auswahl des Grabnutzungsberechtigten als Zustandsstörer gegeben ist, ohne dass es auf die Ermittlung ankomme, warum der Grabstein gekippt sei.